Den Schwimmpass geben wir aus, wenn Sie sich ausweisen können als:
Empfänger/-in von Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach dem AFG
Schwerbehinderte/-r mit einem MdE von 50 % und mehr, und zusätzlich Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen
Schwerbehinderte/-r mit einem MdE von 100 % mit einem der Merkmale aG/B/H/BL
Der Schwimmpass ist in unserem KundenCenter am Borneplatz sowie direkt in den Bädern erhältlich. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit.
Folgende Badegäste erhalten die gleiche Ermäßigung wie Inhaber des Schwimmpasses (gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises):
Familienpass (Kategorie D oder E):
Inhaber des Familienpasses der Stadt Rheine (Kategorie D oder E) erhalten beim Erwerb der 90 € - Geldwertkarte einen Rabatt von 2,50 €. Wo bekomme ich den Familienpass?
Änderungen vorbehalten.