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Unser Schwimmpass - damit ist ein Schwimmbadbesuch
"immer noch drin".

Den Schwimmpass geben wir aus, wenn Sie sich ausweisen können als:

  • Empfänger/-in von Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach dem AFG

  • Schwerbehinderte/-r mit einem MdE von 50 % und mehr, und zusätzlich Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

  • Schwerbehinderte/-r mit einem MdE von 100 % mit einem der Merkmale aG/B/H/BL

  • Empfänger in laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bzw. Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie nach Gesetzen, die das BSHG oder BVG für anwendbar erklären
  • Inhaber/-in des Familienpasses der Stadt Rheine (Kategorie A, B oder C) Wo bekomme ich den Familienpass?

Der Schwimmpass ist in unserem KundenCenter am Borneplatz sowie direkt in den Bädern erhältlich. Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit.

Folgende Badegäste erhalten die gleiche Ermäßigung wie Inhaber des Schwimmpasses (gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises):

  • Schüler
  • Studenten
  • Grundwehrdienstleistende
  • Zivildienstleistende
  • Für Inhaber der Ehrenamtskarte NRW gelten die Tarife wie für Schwimmpass-Inhaber! Wo bekomme ich die Ehrenamtskarte?


Familienpass (Kategorie D oder E):
Inhaber des Familienpasses der Stadt Rheine (Kategorie D oder E) erhalten beim Erwerb der 90 € - Geldwertkarte einen Rabatt von 2,50 €. Wo bekomme ich den Familienpass?

Änderungen vorbehalten.

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