Gasflamme eines Herds
KundenCenter der Stadtwerke für Rheine

City-Haus Rheine
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr
Sa.: 9.00–12.00 Uhr
Stadtwerke Rheine GmbH

Hafenbahn 10
48431 Rheine

Störungsdienst
Rund um die Uhr im Einsatz
Strom/Telekommunikation: 05971 45-200
Gas/Wasser: 05971 45-201
Straßenbeleuchtung 05971 45-210

Gas

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Seit über 100 Jahren sind wir Ihr verlässlicher Partner. Sie möchten zu uns wechseln? Das freut uns – bei uns können Sie alle Tarife bequem vergleichen und online bestellen. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner. Den Rest erledigen wir.

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und unverbindlich den passenden Tarif.

Unsere Gastarife

Rheine Gas für Zuhause

Unser Basis-Sondertarif für Zuhause

  • günstigster Preis
  • faire Vertragsbedingungen 
  • monatlich kündbar

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Preisstufen – Bestabrechnung nach Verbrauchsoptimum
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden

Rheine Gas für Klimafreunde

Klimagas - eine saubere Sache

  • preisgünstiger Klimaschutz
  • sichere Versorgung mit klimakompensiertem Erdgas
  • aktiver Beitrag zur Verbesserung der CO2-Bilanz
  • faire Vertragsbedingungen 
  • monatlich kündbar

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Preisstufen – Bestabrechnung nach Verbrauchsoptimum
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden

Grund- und Ersatzversorgung

Unser flexibles Angebot für Rheine und Neuenkirchen

  • unkompliziert
  • jederzeit sicher versorgt
  • kurze Kündigungsfrist
  • faire Vertragsbedingungen

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Preisstufen-Bestabrechnung nach Verbrauchsoptimum
  • Grundversorgung: unbegrenzte Laufzeit, 2-wöchige Kündigungsfrist
  • Ersatzversorgung: 3-monatige Laufzeit, täglich kündbar

Vertragsrelevantes

Gesetzliches

Die Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung Gas können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz einsehen. Außerdem liefert die Bundesnetzagentur weitere allgemeine Informationen rund um die Grundversorgung an. 

Ihre Vorteile

Egal, für welchen Tarif der Stadtwerke Rheine Sie sich entscheiden, Sie entscheiden sich gleichzeitig auch für viele Vorteile:

  • Strom, Gas und regional auch Wasser zuverlässig aus einer Hand
  • Bester Service vor Ort im KundenCenter und vom ausgezeichneten TOP-Lokalversorger
  • Bequeme Nutzung aller Services von zu Hause aus über unser Online-Kundenportal
  • Versorgungssicherheit
  • Unterstützung der Region
  • Wertvoller Beitrag zur Energiewende

Weitere interessante Themen 

Online-Kundenportal

Sie möchten Papier sparen? Dann wechseln Sie in unser Online-Kundenportal und gehen mit uns einen Schritt weiter in Richtung Energiewende.

Rheine Strom für Zuhause

Alles aus einer Hand: Wählen Sie zu Ihrem Gastarif gleich den passenden Stromtarif dazu.

Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungen nach Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG)

Grundversorgung mit Erdgas

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung von Kunden im Erdgasnetz finden Sie unter dem Menüpunkt "Gas"

Marktkommunikation

Bzgl. der Meldungen zur Kündigung von Erdgaslieferverträgen bietet der Vertriebsbereich der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Erdgas“ (BK 7-06-067) die nachfolgend genannten Datenformate gemäß „GeLiGas“ an.

Die E-Mail-Adressen mit den Ansprechpartnern für den Lieferantenwechsel sowie die unterstützten Nachrichtentypen entnehmen Sie bitte der beigefügten Marktpartner-Information:

Zertifikat EDIFACT Vertrieb

Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Hafenbahn 10, 48431 Rheine
Tel.-Nr.: 05971/ 45-0
E-Mail: info@swrheine.de
Homepage: www.stadtwerke-rheine.de
 
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. teilzunehmen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.-Nr.: 030/27 57 240-0
Telefax: 030/27 57 240 - 69
Mo. - Di. 14:00 - 16:00 Uhr, Mi. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22 48 0-500 oder 01805/10 10 00, Telefax: 030/22 48 0-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumer/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@swrheine.de

Preisbestandteile

Wie setzt sich der Gaspreis eigentlich zusammen? Grundsätzlich setzt sich der Gaspreis aus drei Bestandteilen zusammen:

Kurz und knapp: Die Gaspreiszusammensetzung

Die Preisbestandteile im Detail

Der Ausstoß von klimaschädlichem CO2-Gas soll in Deutschland - und natürlich weltweit - in den nächsten Jahren deutlich sinken. Um die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Bündel an Maßnahmen beschlossen. Das kennen wir alle als „Klimapaket“. Im Kern sehen die Regelungen vor, dass fossile Energieträger wie z. B. Öl und Gas, mit denen viel CO2 ausgestoßen wird, durch einen CO2-Preis teurer werden.

Die Bundesregierung hat die im Klimaschutz-Programm geplanten Regelung für einen CO2-Preis auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas beschlossen. Was der CO2-Preis für Sie bedeutet und wie dieser berechnet wird, erfahren Sie mit weiteren Erklärvideos in unseren FAQs.

Hilfe & Kontakt

Sie haben Fragen zu Ihrem neuen Vertrag oder weiteren Themen? Nutzen Sie gern unseren FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie das Stadtwerke-KundenCenter.

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