Strommaste vor blauem Himmel
KundenCenter der Stadtwerke für Rheine

City-Haus Rheine
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr
Sa.: 9.00–12.00 Uhr
Stadtwerke Rheine GmbH

Hafenbahn 10
48431 Rheine

Störungsdienst
Rund um die Uhr im Einsatz
Strom/Telekommunikation: 05971 45-200
Gas/Wasser: 05971 45-201
Straßenbeleuchtung 05971 45-210

Strom

Jetzt wechseln und sparen – Tarifrechner

Seit über 100 Jahren sind wir Ihr verlässlicher Partner. Sie möchten zu uns wechseln? Das freut uns – bei uns können Sie alle Tarife bequem vergleichen und online bestellen. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner. Den Rest erledigen wir.

Berechnen Sie hier schnell
und unverbindlich den passenden Tarif.

Unsere Stromtarife

Rheine Strom für Zuhause

Unser Basis-Sondertarif für Zuhause

  • überwiegend aus regenerativen Energien
  • günstigster Stromtarif
  • faire Vertragsbedingungen
  • monatlich kündbar

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Preisstufen: Arbeitspreise bis 5.500 kWh und ab 5.501 kWh pro Jahr
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Unser Landstrom

Unser Bestseller – Klimaschutz inklusive

  • 100% Ökostrom – regional erzeugt
  • Zertifiziert durch den TÜV Nord
  • preisgünstiger Klimaschutz
  • faire Vertragsbedingungen
  • monatlich kündbar

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Preisstufen: Arbeitspreise bis 5.500 kWh und ab 5.501 kWh pro Jahr
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden

Grund- und Ersatzversorgung

Unser flexibles Angebot für Rheine

  • unkompliziert
  • jederzeit sicher versorgt
  • kurze Kündigungsfrist
  • faire Vertragsbedingungen

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Preisstufen: Arbeitspreise bis 5.500 kWh und ab 5.501 kWh pro Jahr
  • Grundversorgung: unbegrenzte Laufzeit, 2-wöchige Kündigungsfrist
  • Ersatzversorgung: 3-monatige Laufzeit, täglich kündbar

Zusätzliche Stromtarife

Rheine Strom für Wärmepumpen

Unser Tarif für Kunden mit einer Wärmepumpe

  • Voraussetzung: separate Messung*
  • günstige Konditionen 
  • monatlich kündbar
  • faire Vertragsbedingungen

Hinweis: Die Preisblätter für unseren Wärmepumpentarif gelten aktuell nur für Bestandskunden.

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Der Netzbetreiber ist zu netzdienlichen Steuerung der Wärmepumpe nach § 14 EnWG berechtigt.
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahre
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden

Hinweis: Die Preisblätter für unseren Wärmepumpentarif gelten aktuell nur für Bestandskunden. Für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Gesetze bzw. Verordnungen. Wir passen unseren Wärmepumpentarif dahingehend an.

Ladestrom für Zuhause

Bequem, sicher und günstig zuhause das E-Fahrzeug laden

  • 100% Ökostrom
  • Voraussetzung: separate Messung*
  • preiswert
  • nachhaltig, sicher und komfortabel

Hinweis: Die Preisblätter für unseren Ladestromtarif gelten aktuell nur für Bestandskunden.

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Der Netzbetreiber ist zu netzdienlichen Steuerung der Ladeeinrichtung nach § 14 EnWG berechtigt
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden

Hinweis: Die Preisblätter für unseren Ladestromtarif gelten aktuell nur für Bestandskunden. Für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Gesetze bzw. Verordnungen. Wir passen unseren Wärmepumpentarif dahingehend an.

Rheine Strom für Nachtspeicher

Unser Tarif für Nachtspeicherheizungen

  • Voraussetzung: separate Messung*
  • günstige Konditionen
  • faire Vertragsbedingungen
  • monatlich kündbar

Hinweis: Die Preisblätter für unseren Nachtspeichertarif gelten aktuell nur für Bestandskunden.

Die Vertragsdetails in Kürze

  • Der Netzbetreiber ist zu netzdienlichen Steuerung des Nachtspeichers nach § 14 EnWG berechtigt
  • Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des laufenden Kalenderjahres, bei einem Vertragsschluss nach dem 31.10. bis zum 31.12. des folgenden Kalenderjahres
  • Nach Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden

Hinweis: Die Preisblätter für unseren Nachtspeichertarif gelten aktuell nur für Bestandskunden. Für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2024 gelten neue Gesetze bzw. Verordnungen. Wir passen unseren Wärmepumpentarif dahingehend an.

* Bitte beachten Sie folgende Voraussetzung:

  • Unsere Stromtarife mit separater Messung sind nur mit einem separaten zweiten Zähler (getrennte Messung) gültig
  • Der separate Zähler muss als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung durch den zuständigen Netzbetreiber zugelassen sein

Vertragsrelevantes

Ihre Vorteile

Egal, für welchen Tarif der Stadtwerke Rheine Sie sich entscheiden, Sie entscheiden sich gleichzeitig auch für viele Vorteile:

  • Strom, Gas und regional auch Wasser zuverlässig aus einer Hand
  • Bester Service vor Ort im KundenCenter und vom ausgezeichneten TOP-Lokalversorger
  • Bequeme Services von zu Hause aus über unser Online-Kundenportal
  • Versorgungssicherheit
  • Unterstützung der Region
  • Wertvoller Beitrag zur Energiewende

Weitere interessante Themen 

Online-Kundenportal

Sie möchten Papier sparen? Dann wechseln Sie in unser Online-Kundenportal und gehen mit uns einen Schritt weiter in Richtung Energiewende.

Rheine Gas für Zuhause

Alles aus einer Hand: Wählen Sie zu Ihrem Stromtarif gleich den passenden Gastarif aus.

Veröffentlichungspflichten

Stromkennzeichnung

Unsere Energie hat ein Etikett: Mit den Daten zur Stromkennzeichnung möchten wir der Forderung aus dem Energiewirtschaftsgesetz, §42 vom 07. Juli 2005, nachkommen und für unsere Kundinnen und Kunden die Stromherkunft in einer übersichtlichen Grafik darstellen.

Bei der Stromkennzeichnungspflicht handelt es sich um die nationale Umsetzung einer Vorschrift, die von der Europäischen Union beschlossenen wurde und in der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität verankert ist. Als Mitgliedsunternehmen im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnen wir uns mit der gewählten Darstellung unserer Grafik (auch bei den Downloads) an einen praxisorientierten Leitfaden für Stromversorgungsunternehmen an und möchten unseren Kunden damit die Möglichkeit zu einem Vergleich der Stromherkunft geben. Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird die Daten zur Stromkennzeichnung regelmäßig, spätestens zum 15. Dezember eines Jahres mit den Daten aus dem vorherigen Kalenderjahr aktualisieren.

Berichtspflichten EEG-Gesetz

Den EEG-Bericht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens nach § 77, Abs. 1 EEG finden Sie hier.

Veröffentlichungen nach Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG)

Grundversorgung mit Strom

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung von Kunden im Niederspannungsnetz finden Sie unter dem Menüpunkt "Strom".

Marktkommunikation

Bzgl. der Meldungen zur Kündigung von Stromlieferverträgen bietet der Vertriebsbereich der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ (BK 6-06-009) die nachfolgend genannten Datenformate gemäß „GPKE“ an.

Die E-Mail-Adressen mit den Ansprechpartnern für den Lieferantenwechsel sowie die unterstützten Nachrichtentypen entnehmen Sie bitte der beigefügten Marktpartner-Information:

Zertifikat EDIFACT Vertrieb

Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Hafenbahn 10, 48431 Rheine
Tel.-Nr.: 05971/ 45-0
E-Mail: info@swrheine.de
Homepage: www.stadtwerke-rheine.de
 
Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. teilzunehmen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.-Nr.: 030/27 57 240-0
Telefax: 030/27 57 240 - 69
Mo. - Di. 14:00 - 16:00 Uhr, Mi. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelleenergie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22 48 0-500 oder 01805/10 10 00, Telefax: 030/22 48 0-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumer/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@swrheine.de

Preisbestandteile Strom

Der Strompreis besteht aus gesetzlichen Steuern, Umlagen, Abgaben sowie aus Netzentgelten, Beschaffungs- und Vertriebskosten.

Kurz und knapp: Die Strompreiszusammensetzung

Hier finden Sie ein hilfreiches Erklärvideo rund um die gesetzlichen Preisbestandteile von Strom.

Die Preisbestandteile im Detail

Hier zeigen wir Ihnen mit weiteren Erklärvideos, worum es sich bei den Bestandteilen genau handelt.

Hilfe & Kontakt

Sie haben Fragen zu Ihrem neuen Vertrag oder weiteren Themen? Nutzen Sie gern unseren FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie das Stadtwerke-KundenCenter.

Ihre Nachricht an uns! Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.