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KundenCenter der Stadtwerke für Rheine

City-Haus Rheine
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr
Sa.: 9.00–12.00 Uhr
Stadtwerke Rheine GmbH

Hafenbahn 10
48431 Rheine

Störungsdienst
Rund um die Uhr im Einsatz
Strom/Telekommunikation: 05971 45-200
Gas/Wasser: 05971 45-201
Straßenbeleuchtung 05971 45-210

Hilfe bei Zahlungsproblemen

Muster-Abwendungsvereinbarung

Versorger sind verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Versorgung zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung (Ratenzahlungsvereinbarung) anzubieten.

Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Als zuverlässiger Energieversorger ist es uns wichtig, unsere Kunden fair und kompetent in allen Energiefragen zu beraten. Das gilt auch für das Thema Sperrung. Eine Sperrung ist immer das letzte Mittel eines Anbieters, wenn Zahlungen ausbleiben. Liegt Ihnen eine Mahnung vor, heißt es vor allem eines: aktiv werden! Noch ist nichts passiert und es kann immer mal vorkommen, dass eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wird. Am besten nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf, denn schließlich wollen beide Seiten, dass es gar nicht erst zu einer Sperrung kommt.

Sollten Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH aus unterschiedlichsten Gründen nicht nachkommen können, melden Sie sich unbedingt direkt bei uns.

Wenn Sie eine Sperrankündigung erhalten haben

Werden Rechnungen trotz Mahnung nicht beglichen, kann es zu einer „Sperrankündigung“ kommen. Auch dann können Sie noch reagieren und eine Sperrung vermeiden. Wenn Sie bereits eine Sperrankündigung erhalten haben, können Sie eine drohende Sperrung noch mit einer Ratenzahlungsvereinbarung (Abwendungsvereinbarung) verhindern. Dabei ist es wichtig, die festgesetzten Raten pünktlich und vollständig zu zahlen. Andernfalls erlischt die Abwendungsvereinbarung – und eine Sperrung ist unvermeidlich.

Eine Muster-Abwendungsvereinbarung können Sie auch bei uns anfordern, entweder per Mail an info@swrheine.de oder auf dem Postweg an unser KundenCenter im City-Haus.

Ein Muster für eine Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Wenn Sie kurz vor der Sperrung doch zahlen können

Sollten Sie kurz vor der Sperrung doch zahlen können, nehmen Sie bitte trotzdem Kontakt mit uns auf und sagen uns Bescheid. Schließlich kann es bei einer Überweisung einen Tag dauern, bis das Geld bei uns eingegangen ist. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Bank bestätigen, dass die Überweisung auch durchgeführt wurde (z.B. Kontoauszug) und legen Sie uns dies vor.

Beratungsstellen

In Rheine gibt es zudem viele Beratungsstellen für Menschen in finanzieller Notlage. Möglicherweise können Ihnen die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben:

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Wir sind für Sie da!

In jedem Fall gilt: Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam suchen wir nach einer Lösung.

Für ein klärendes Gespräch steht Ihnen unser Kundenservice immer gern zur Verfügung: 05971 / 45-260