Wir rechnen Ihnen den exakten Betrag aus.
Wir benötigen dafür Ihren Stromsteuererlaubnisschein und folgende Unterlagen:
Hinweis: Sofern Sie für Heizzwecke leichtes Heizöl (HEL/L) und/oder Erdgas (kWh/Ho) und/oder Flüssiggas verwenden, sollten Sie die Verbrauchswerte für die jeweilige Energieart pro Jahr angegeben.
Über die Höhe des Rückerstattungsbetrages informieren wir Sie gerne. Die zur Berechnung erforderlichen Angaben können Sie uns einfach per E-Mail zusenden.
![]() | Sie haben noch Fragen zur Rückerstattung? FRANK ASBROCK Geschäftskundenberater Telefon: 05971/45-1 93 E-Mail: f.asbrock(at)swrheine.de |