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Strom aus Rheine: 1A Konditionen, 1A Versorgung.

Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Energie - und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) bietet elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Grundversorgungsverordnung - Strom GVV)" einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen" der EWR in der jeweils gültigen Fassung und zu den nachstehenden Tarifen an.

 


 

 

[DOWNLOAD Infoblatt Grund- und Ersatzversorgung Preisstand 01.02.2011]

[DOWNLOAD Infoblatt Grund- und Ersatzversorgung Preisstand 01.04.2012


Geltungsbereich

 

Tarifkunde sind Sie als Abnehmer von elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz. Sondervertragskunden sind ausgenommen.

Zusammensetzung des Strompreises
Tarif ohne Leistungsmessung, Eintarifzähler (Normalfall) Tarif ohne Leistungsmessung, Eintarifzähler (Normalfall). Bei einem Eintarifzähler ohne Leistungsmessung setzt sich der Strompreis zusammen aus:

  • dem Verbrauchspreis,
  • dem Festpreis und
  • dem Verrechnungspreis.


Sonstige Tarifpreise

Die sonstigen Tarifpreise setzen sich zusammen aus:

  • dem Arbeitspreis (ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit),
  • dem Leistungspreis für die jeweilige Bedarfsart und
  • dem Verrechnungspreis.

 


[DOWNLOAD GVV-Verordnung Strom - Stand 10/08]


 

 

 

 

 

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