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Unsere Energie hat ein Etikett

Mit den Daten zur Stromkennzeichnung möchten wir der Forderung aus dem Energiewirtschaftsgesetz, §42 vom 07. Juli 2005, nachkommen und für unsere Kunden die Stromherkunft in einer übersichtlichen Grafik darstellen:

Bei der Stromkennzeichnungspflicht handelt es sich um die nationale Umsetzung  einer Vorschrift, die von der Europäischen Union beschlossenen wurde und in der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität verankert ist. 

Als Mitgliedsunternehmen im Verband kommunaler Unternehmen(VKU) lehnen wir uns mit der gewählten Darstellung unserer Grafik (auch bei den Downloads) an einen praxisorientierten Leitfaden für Stromversorgungsunternehmen an und möchten unseren Kunden damit die Möglichkeit zu einem Vergleich der Stromherkunft geben. Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird die Daten zur Stromkennzeichnung regelmäßig, spätestens zum 15. Dezember eines Jahres mit den Daten aus dem vorherigen Kalenderjahr aktualisieren.

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