Lieferantenrahmenvertrag (gem.§ 20 EnWG). Der nachfolgende Mustervertrag (LRV Gas) gilt für alle Lieferanten, die das Netz der Energie-und Wasserversorgung Rheine GmbH nutzen. [mehr]
Dieser Vertrag basiert auf dem Muster der Verbände BDEW, VKU und GEODE vom 30.06.2011. Er beinhaltet alle Komponenten gem. EnWG und ist auf die Kooperationsvereinbarung IV angepaßt. Ein vollständiges, verbindliches und individuelles Vertragsangebot fordern Sie bitte schriftlich an.
Anlage 2 zum LRV Gas: "Ergänzende Bedingungen" der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH: [mehr]
Anlage 3 zum LRV Gas: "Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur Mehr-und Mindermengenabrechnung" (gültig ab 01.01.2012) der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH: [mehr]
Standardlastprofil Gas (Klasse3 Ausprägung 3 NRW ab 01.01.2012)
Bei der Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bietet die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 7) zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse für den Lieferantenwechsel im Gassektor (GeLiGas) die nachfolgend genannten Datenformate an.
Die E-Mail-Adressen mit den Ansprechpartnern für den Lieferantenwechsel im "Shared Service" sowie die unterstützten Nachrichtentypen entnehmen Sie bitte der beigefügten Marktpartner-Information: [mehr]
Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (C4 Netze) bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformates sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozeßschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozeße und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlußkammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 - GeLiGas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Anfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluß einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
ab 01.01.2012:
Preisblatt (inklusive vorgelagerte Netzkosten) ab 01.01.2012
ab 01.01.2011:
Preisblatt (inklusive vorgelagerte Netzkosten) ab 01.01.2011
ab 01.01.2010:
Preisblatt (inklusive vorgelagerte Netzkosten) ab 01.01.2010
Individuelles Netzentgelt gem. §27 (1) GasNEV
Abweichend von §18 GasNEV hat die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH -Netze- im Einzelfall zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus folgendes gesondertes Netzentgelt auf Grundlage des §20 (2) GasNEV vereinbart:
Zählpunktbezeichnung: DE700541484321MV00000131911830011
individuelles Netzentgelt: 24.865,00 €/a