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Allgemein

Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG

Der Grundversorger für das Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (Bereich C 4 Netze) ist die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (Bereich C 3 Handel).

 

Weiterführende Informationen zur Netznutzung Strom:

Bei der Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung bietet die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH gem. den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ (BK 6-06-009) die nachfolgend genannten Datenformate gem. „GPKE“ an. Unsere Ansprechpartner und deren E-Mail-Adressen für den Lieferantenwechsel sowie die unterstützten Nachrichtentypen entnehmen Sie bitte der beigefügten Marktpartner-Information: [mehr]


Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

 

 

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