
Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
Aus einem Grundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für jede abgenommene Kilowattstunde.
Wie erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter (m³)
auf Kilowattstunden (kWh)?
Die Energie der gelieferten Gasmenge wird in kWh aus dem Abrechnungsvolumen (m³) und dem Umrechnungsfaktor (kWh/m³) ermittelt.
Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus Z-Zahl und Abrechnungsbrennwert. Die Ermittlung dieser Parameter unterliegt der
Technischen Regel G 685 „Thermische Gasabrechnung“. Ab sofort weisen wir auf der Rechnung beide Parameter aus.
Aktuelle Werte (Stand 2009)
im Netzgebiet der Energie-und Wasserversorgung Rheine GmbH
Z-Zahl: 0,9660 (22-24 mbar)
Abrechnungsbrennwert: 11,652 kWh/m³
Begriffserläuterung:
Die z-Zahl ist das Verhältnis des vom Gaszähler gemessenen Betriebsvolumens (m³b) zum Normvolumen (m³n).
Sie wird nach den gesetzlichen Grundlagen für die Abrechnung von Erdgas und den Vorgaben aus dem DVGW-Regelwerk,
dem Arbeitsblatt G 685 (Gasabrechnung) ermittelt und berücksichtigt die Höhenlage, den Gasdruck und die Gastemperatur.
Der Brennwert (kWh/m³n) gibt Auskunft über den Energieinhalt des Normvolumens. Der Brennwert wird nach gesetzlichen
Vorschriften gemessen und auf den Abrechnungszeitraum mengengewichtet ermittelt. Erdgas ist ein Naturprodukt,
dessen Brennwert je nach Erdgasqualität schwankt
Was geschieht bei Preisänderungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes?
Ändern sich der Erdgaspreis oder die Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes, wird Ihr Verbrauch unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen zeitanteilig abgerechnet.
Wie hoch sind Steuer und Konzessionsabgaben?
Die Arbeitspreise und der Durchschnittspreis beinhalten Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh.
Der Gaspreis enthält Konzessionsabgaben, die an die Stadt Rheine abgeführt werden.
Die Konzessionsabgaben betragen auf der Grundlage der Konzessionsabgabenverordnung vom 09.01.1992 in der Fassung vom 22.07.1999 bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Städten/Gemeinden bis 100.000 Einwohner 0,61 ct/kWh, bei sonstigen Tariflieferungen in Städten bzw. Gemeinden bis 100.000 Einwohner 0,27 ct/kWh.
Welche Erdgas-Qualität stellt die EWR zur Verfügung?
Die EWR stellt das Gas zur Verfügung mit einem Brennwert von ca. Ho 10/11 kWh/m3 mit den nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten sowie einem Ruhedruck von ca. 22 mbar.