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Der Energieausweis kommt!

Die Bundesregierung hat am 27. Juli 2007 die novellierte Energieeinsparverordnung verkündet. Die Änderungen durch den Bundesrat vom 8. Juni 2007 wurden mit aufgenommen. Die Verordnung tritt damit am 1. Oktober 2007 in Kraft.

Damit führt sie die Pflicht für Immobilieneigentümer ein, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen zu können. Mieter und Käufer sehen so, wie energieeffizient die Immobilie ist und mit welchen Heizkosten sie künftig rechnen müssen. Alle Informationen zum Thema finden Sie unter www.energieausweis-vorort.de übersichtlich aufbereitet.

 

 

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