Netze
KundenCenter der Stadtwerke für Rheine

City-Haus Rheine
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr
Sa.: 9.00–12.00 Uhr
Stadtwerke Rheine GmbH

Hafenbahn 10
48431 Rheine

Störungsdienst
Rund um die Uhr im Einsatz
Strom/Telekommunikation: 05971 45-200
Gas/Wasser: 05971 45-201
Straßenbeleuchtung 05971 45-210

Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, den Grundversorger nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” beliefert. Ein „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst.

Als Grundversorger in unserem Strom-Netzgebiet bis zum 31.12.2024 haben wir die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH festgestellt.

Der Grundversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.

Weitere Infos zur Grund- und Ersatzversorgung