E-Mobilität
Jede Ladeeinrichtung (Wallbox) muss bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Darüber hinaus sind Ladeeinrichtungen mit mehr als 11 kW Leistung in Summe je Hausanschluss vom Netzbetreiber zustimmungspflichtig. In diesem Fall erhalten Sie vom Netzbetreiber eine schriftliche Zustimmung.
Anmeldung einer Ladeeinrichtung
Sie wohnen in Rheine und Ihr Netzbetreiber ist damit die Stadtwerke Rheine? Dann laden Sie hier die erforderlichen Dokumente entsprechend Ihrer Gegebenheiten herunter und senden diese ausgefüllt an uns zurück. Ihr Elektroinstallateur steht Ihnen hierbei in der Regel ebenfalls zur Seite.
Bestehender Hausanschluss (ohne Leistungserhöhung)
Im Normalfall wird Ihre Ladeeinrichtung an Ihrem bestehenden Hausanschluss angeschlossen.
Ladeeinrichtung ≤ 11 kW
Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus und senden diese an info@swrheine.de.
Ladeeinrichtung > 11 kW und ≤ 22 kW
Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus und senden diese an info@swrheine.de.
Ladeeinrichtung > 22 kW
Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus und senden diese an m.tersteege@swrheine.de.
Neuer Hausanschluss oder Leistungserhöhung
Bei einem Neubau oder bei einer Änderung an Ihrem Hausanschluss stellen Sie zusätzlich zur Anmeldung der Ladeeinrichtung auch einen Antrag für Ihren Versorgungsanschluss. Ihr Installateur kann Ihnen in der Regel Auskunft geben, ob eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist.
Weitere Informationen und wichtige Unterlagen zu Ihrem Hausanschluss finden Sie hier.
Ladeeinrichtung ≤ 11 kW
Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus und senden diese an m.tersteege@swrheine.de.
Ladeeinrichtung > 11 kW und ≤ 22 kW
Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus und senden diese an m.tersteege@swrheine.de.
Ladeeinrichtung > 22 kW
Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus und senden diese an m.tersteege@swrheine.de.
Sie haben Rückfragen? Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen:
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