KundenCenter der Stadtwerke für Rheine

City-Haus Rheine
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr
Sa.: 9.00–12.00 Uhr
Stadtwerke Rheine GmbH

Hafenbahn 10
48431 Rheine

Störungsdienst
Rund um die Uhr im Einsatz
Strom/Telekommunikation: 05971 45-200
Gas/Wasser: 05971 45-201
Straßenbeleuchtung 05971 45-210

Einspeiser

Erzeugen Sie Ihre eigene Energie.

Einspeiser werden

Von Balkon-PV-Anlagen, über Windkraftanlagen bis hin zu Biogasanlagen – Als Einspeiser und Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind wichtige Informationen zu beachten. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und was Sie wissen müssen!

Nutzen Sie einfach unser Anmeldeportal für Einspeiser, um Ihre Anlage anzumelden.

Wichtig: Sofern Sie eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien betreiben wollen, müssen Sie dies innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden – sowohl für Neuanlagen als auch bei Änderungen an bestehenden Anlagen. Nachdem Sie die Anlage gemeldet haben, senden Sie uns unbedingt die schriftliche Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur zu. Erst dann können wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung zukommen lassen.

Balkonkraftwerk

Sonnenstrom vom Balkon

Mit einer Balkon-PV-Anlage (auch genannt „Plug-In-PV“, „Mini-PV-Anlage“, „Balkonkraftwerk“, „Mini-Solaranlage“, …), offiziell eine sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 VA, nutzen Sie die Kraft der Sonne, um grünen Strom für Ihren Haushalt zu erzeugen und direkt zu verbrauchen. Sie wird an sonnigen Orten angebracht, bspw. Balkon, an der Fassade, im Garten oder auf der Garage. Auch diese Anlage müssen Sie bei uns als Ihren zuständigen Netzbetreiber anmelden. Erlaubt ist eine Leistung von bis zu 600 Watt. Sie wird über eine Steckdose an den normalen Stromkreislauf angeschlossen, i.d.R. über eine spezielle Energiesteckdose. Balkonkraftwerke müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden, um einen sicheren Anschluss und Betrieb zu gewährleisten. Daher gelten für Balkonkraftwerke dieselben rechtlichen und technischen Vorschriften wie für andere Photovoltaik-Anlagen.

Wichtig zu wissen und zu beachten

  • Als Betreiber eines Balkonkraftwerks beachten Sie bitte die wichtigen Informationen und technischen Voraussetzungen des VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.).
  • Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage bzw. eines Balkonkraftwerks sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
  • Der erzeugte Strom durch ein Balkonkraftwerk wird selbst verbraucht. Der Einspeiser erhält keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG).
  • Die maximale Erzeugungsleistung von 600 VA wird nicht überschritten und es werden keine weiteren (steckerfertigen) PV-Anlagen betrieben.
  • Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel entsprechend VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat liegt vor und kann auf Nachfrage vorgelegt werden.
  • Klären Sie gegebenenfalls mit Ihrem Vermieter, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt und technisch möglich ist.
  • Lassen Sie sich eine Energiesteckdose von einer Elektrofachkraft einbauen.
  • Steckerfertige Photovoltaikanlagen müssen nach erfolgter Inbetriebnahme angemeldet werden. Hier brauchen Sie keine Genehmigung von uns, Sie müssen die Anlage nur anmelden.

Wichtige Links

Redispatch 2.0

Als Stromnetzbetreiber sind wir verpflichtet, eine zuverlässige Energieversorgung sicherzustellen. Drohen Netzengpässe, ergreifen wir daher sogenannte Redispatch-Maßnahmen, die genau das verhindern sollen. Künftig gelten hierbei neue Regelungen. Was steckt hinter diesem Redispatch 2.0? Und was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

Die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie der schrittweise Ausstieg aus Kohle- und Atomkraft wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und somit auf den Redispatch. Im Mai 2019 trat das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) in Kraft, welches daher auch umfangreiche Neuregelungen in diesem Bereich anstößt. Bis zum 1. Oktober 2021 müssen sie umgesetzt sein. Die aktuell im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) festgehaltenen Regeln werden ab diesem Zeitpunkt aufgehoben. Maßgeblich sind dann die §13, §13a und §14 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG).

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

In Zukunft fallen auch EEG- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie jederzeit durch den Netzbetreiber fernsteuerbare Anlagen unter das Redispatch-Regime.

Die künftigen Prozesse sollen stärker auf Planungsdaten und Prognosen beruhen. Dadurch entstehen neue Aufgaben für die Direktvermarkter und insbesondere für die Erzeuger und Anlagenbetreiber.

Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung zur Lieferung von Stamm- und Bewegungsdaten sowie die Einordnung der Anlagen hinsichtlich des Abruf- und Bilanzierungsmodells.

Und welche Aufgaben habe ich als Anlagenbetreiber?

  • Benennung eines Einsatzverantwortlichen (EIV) und eines Betreibers der Technischen Ressource (BTR)
  • Bereitstellung von Stammdaten
  • Bereitstellung von Bewegungsdaten
  • Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)