Einspeiser
Erzeugen Sie Ihre eigene Energie.
Einspeiser werden
Von Balkon-PV-Anlagen, über Windkraftanlagen bis hin zu Biogasanlagen – Als Einspeiser und Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind wichtige Informationen zu beachten. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und was Sie wissen müssen!
Nutzen Sie einfach unser Anmeldeportal für Einspeiser, um Ihre Anlage anzumelden.
Wichtig: Sofern Sie eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien betreiben wollen, müssen Sie dies innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden – sowohl für Neuanlagen als auch bei Änderungen an bestehenden Anlagen. Nachdem Sie die Anlage gemeldet haben, senden Sie uns unbedingt die schriftliche Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur zu. Erst dann können wir Ihnen Ihre Einspeisevergütung zukommen lassen.
Balkonkraftwerk
Sonnenstrom vom Balkon
Mit einer Balkon-PV-Anlage (auch genannt „Plug-In-PV“, „Mini-PV-Anlage“, „Balkonkraftwerk“, „Mini-Solaranlage“, …), offiziell eine sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 VA, nutzen Sie die Kraft der Sonne, um grünen Strom für Ihren Haushalt zu erzeugen und direkt zu verbrauchen. Sie wird an sonnigen Orten angebracht, bspw. Balkon, an der Fassade, im Garten oder auf der Garage. Auch diese Anlage müssen Sie bei uns als Ihren zuständigen Netzbetreiber anmelden. Erlaubt ist eine Leistung von bis zu 600 Watt. Sie wird über eine Steckdose an den normalen Stromkreislauf angeschlossen, i.d.R. über eine spezielle Energiesteckdose. Balkonkraftwerke müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden, um einen sicheren Anschluss und Betrieb zu gewährleisten. Daher gelten für Balkonkraftwerke dieselben rechtlichen und technischen Vorschriften wie für andere Photovoltaik-Anlagen.
Wichtig zu wissen und zu beachten
- Als Betreiber eines Balkonkraftwerks beachten Sie bitte die wichtigen Informationen und technischen Voraussetzungen des VDE/FNN (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.).
- Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage bzw. eines Balkonkraftwerks sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
- Der erzeugte Strom durch ein Balkonkraftwerk wird selbst verbraucht. Der Einspeiser erhält keine Vergütung gemäß der Fördergesetze (EEG, KWKG).
- Die maximale Erzeugungsleistung von 600 VA wird nicht überschritten und es werden keine weiteren (steckerfertigen) PV-Anlagen betrieben.
- Die Stromerzeugungsanlage entspricht den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel entsprechend VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Ein entsprechendes Einheiten- und NA-Schutz-Zertifikat liegt vor und kann auf Nachfrage vorgelegt werden.
- Klären Sie gegebenenfalls mit Ihrem Vermieter, ob das Anbringen einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erlaubt und technisch möglich ist.
- Lassen Sie sich eine Energiesteckdose von einer Elektrofachkraft einbauen.
- Steckerfertige Photovoltaikanlagen müssen nach erfolgter Inbetriebnahme angemeldet werden. Hier brauchen Sie keine Genehmigung von uns, Sie müssen die Anlage nur anmelden.
Wichtige Links
- Zur Website der Bundesnetzagentur
- Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Wichtige Informationen und technischen Voraussetzungen des VDE/FNN (Verband der Elektronik Informationstechnik e.V.)
Redispatch 2.0
Als Stromnetzbetreiber sind wir verpflichtet, eine zuverlässige Energieversorgung sicherzustellen. Drohen Netzengpässe, ergreifen wir daher sogenannte Redispatch-Maßnahmen, die genau das verhindern sollen. Künftig gelten hierbei neue Regelungen. Was steckt hinter diesem Redispatch 2.0? Und was bedeutet das für Anlagenbetreiber?
Die vermehrte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen sowie der schrittweise Ausstieg aus Kohle- und Atomkraft wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und somit auf den Redispatch. Im Mai 2019 trat das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) in Kraft, welches daher auch umfangreiche Neuregelungen in diesem Bereich anstößt. Bis zum 1. Oktober 2021 müssen sie umgesetzt sein. Die aktuell im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) festgehaltenen Regeln werden ab diesem Zeitpunkt aufgehoben. Maßgeblich sind dann die §13, §13a und §14 des Energiewirtschaftgesetzes (EnWG).