Bauherren
Bauen in Rheine.
Hausanschluss beantragen
Sie bauen neu oder möchten im Zuge einer baulichen Maßnahme Ihren bestehenden Hausanschluss verändern? Wir unterstützen Sie mit einem passenden Angebot bei Ihrer Planung.
Nutzen Sie dazu ganz bequem unser Netzanschlussportal:
Hausanschluss beantragen - So geht's
Vollmacht des Anschlussnehmers
Sind Sie nicht Anschlussnehmer/Anschlussnehmerin, handeln jedoch in dessen Auftrag? In diesem Fall benötigen wir eine Vollmacht des Anschlussnehmers.
- Vollmacht Netzanschluss pdf 1.2MB
Bauherrenmappe
In unserer Bauherrenmappe haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Hausanschluss sowie eine Checkliste zusammengestellt:
- Bauherrenmappe mit wichtigen Tipps pdf 1.9MB
Sie haben Fragen zum Hausanschluss?
Unser Hausanschluss-Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Team Hausanschluss
Inbetriebsetzung
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um die Inbetriebsetzung von Netzanschlüssen:
- Inbetriebsetzungsantrag Strom pdf 1.7MB
- Inbetriebsetzungsantrag Erdgas pdf 1.3MB
- Inbetriebsetzungsantrag Wasser pdf 0.5MB
- Inbetriebsetzungsantrag Wärme pdf 4.4MB
- Bescheinigung Primärenergiefaktor Wärme pdf 87.9KB
- Inbetriebsetzungsantrag Gartenwasserzähler (Technische Betriebe Rheine)
- Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge pdf 0.9MB
- Einbauanleitung für Mehrsparten-Hauseinführung für nicht-unterkellerte Gebäude pdf 0.4MB
- Einbauhinweise für Mehrsparten-Hauseinführung für nicht-unterkellerte Gebäude pdf 0.3MB
- Einbauhinweise für Mehrsparten-Hauseinführung für unterkellerte Gebäude pdf 0.1MB
- Einbauanleitung für das Rohbauteil zum Wärmehausanschluss pdf 0.2MB
Anschluss und Anmeldung von Ladeeinrichtungen
Wer sein Elektrofahrzeug von Zuhause aus laden möchte, für den ist die Installation einer Ladeeinrichtung (Wallbox) fast unumgänglich. Denn erst mit einer geeigneten Ladeeinrichtung sind schnelle und sichere Ladevorgänge möglich. Während die Ladeleistung von Wallboxen bis zu 22 kW betragen kann, kann eine Haushaltssteckdose i.d.R. lediglich eine Ladeleistung in Höhe von 2,3 kW bereitstellen.
Für die Installation sind die anerkannten Regeln der Technik, gültige Normen (insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100) sowie die Technischen Anschlussbedingung der Energie- und Wasserversorgung Rheine (TAB Niederspannung) zu berücksichtigen.
Jede Ladeeinrichtung (Wallbox) muss bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Darüber hinaus sind Ladeeinrichtungen mit mehr als 11 kW Leistung in Summe je Hausanschluss vom Netzbetreiber zustimmungspflichtig. In diesem Fall erhalten Sie vom Netzbetreiber eine schriftliche Zustimmung.
Nähere Informationen rund um E-Mobilität und zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen finden Sie hier.
Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen
Sie möchten die Kraft der Sonne für sich nutzen und Ihre eigene Energie erzeugen? Ob mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder einer Balkon-Photovoltaik-Anlage: Sie müssen Ihre Anlage bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Dies können Sie für das Netzgebiet Rheine online über unser Einspeiserportal erledigen.
Standrohr ausleihen
Sie benötigen für eine Baustelle oder eine Veranstaltung Wasser aus unserem Trinkwassernetz? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ein Standrohr auszuleihen, um Trinkwasser aus unserem Netz zu beziehen. Angeschlossen wir das Standrohr an Unterflurhydranten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Das entnommene Wasser wird nach den jeweils gültigen Allgemeinen Tarifpreisen für Trinkwasser abgerechnet.
- Die Leihgebühr für das Standrohr inkl. Zähler beträgt 3,27 €/Tag zzgl. gesetzl. MwSt (brutto: 3,43 €/Tag)
- Standrohre werden ausschließlich zur Benutzung im Stadtgebiet Rheine ausgegeben.
- Der Standrohrverleih ist aus haftungsrechtlichen Gründen nur an gewerbliche Firmen möglich.
- Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag abzuschließen.
- Bei Verlust des Standrohres bitte sofortige Mitteilung an 05971 45-201
Standrohr ausleihen - So geht's
Bitte melden Sie sich vor dem Ausleihen telefonisch bei unserem Ansprechpartner und besprechen die Einzelheiten. Sie können das Standrohr anschließend zum vereinbarten Termin an unserem Lager abholen und bekommen dort weitere Informationen zum Umgang und Einbau des Standrohrs. Eine Vorab-Reservierung von Standrohren für einen bestimmten Zeitraum ist nicht möglich.
Beachten Sie unsere Hinweise zur Vermietung von Standrohren und zur Bedienung von Unterflurhydranten:
- Hinweise zur Vermietung von Standrohren pdf 25.8KB
- Absicherung der Trinkwasser-Installation in Gebäuden und nicht ortsfesten Anlagen pdf 0.3MB
- Betrieb von Trinkwasseranlagen auf Volks- und Stadtfesten - Merkblatt des Gesundheitsamtes pdf 86.2KB
Vertrag
- Standrohr-Vertrag pdf 0.1MB
Standrohrausgabe
Das Standrohr erhalten Sie in unserem Lager während der Geschäftszeiten:
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Hafenbahn 10, 48431 Rheine
Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag
7:00 Uhr – 12:00 Uhr, 12:30 – 15:30 Uhr
Freitag
7:00 Uhr – 12:00 Uhr