KundenCenter der Stadtwerke für Rheine

City-Haus Rheine
Bahnhofstraße 1
48431 Rheine

Öffnungszeiten
Mo.–Fr.: 9.00–18.00 Uhr
Sa.: 9.00–12.00 Uhr
Stadtwerke Rheine GmbH

Hafenbahn 10
48431 Rheine

Störungsdienst
Rund um die Uhr im Einsatz
Strom/Telekommunikation: 05971 45-200
Gas/Wasser: 05971 45-201
Straßenbeleuchtung 05971 45-210

Bauherren

Hausanschluss beantragen

Sie bauen neu oder möchten im Zuge einer baulichen Maßnahme Ihren bestehenden Hausanschluss verändern? Wir unterstützen Sie mit einem passenden Angebot bei Ihrer Planung.

Nutzen Sie dazu ganz bequem unser Netzanschlussportal:

Hausanschluss beantragen - So geht's

Schritt 1: Antragsstellung

Über unser Netzanschlussportal können Sie Ihre individuellen Angaben an uns übermitteln. Wichtig: Sie benötigen hierfür einen Lageplan und einen Grundrissplan im PDF-Format.

Schritt 2: Erhalt des Angebots

Sie erhalten auf Basis Ihrer Angaben ein individuelles Angebot von uns.

Schritt 3: Auftragserteilung

Sie haben das Angebot geprüft und beauftragen uns offiziell mit einem neuen Hausanschluss bzw. einer Veränderung Ihres aktuellen Hausanschlusses. Nutzen Sie hierfür unser Netzanschlussportal.

Schritt 4: Bauausführung

Die Terminabstimmung erfolgt direkt durch unseren Dienstleister zur Erstellung der Hausanschlüsse. Zur Umsetzung wird vorausgesetzt, dass ein abschließbarer Raum vorhanden ist und die Wandfläche für die Montage des Netzanschlusses verputzt wurde. Außerdem müssen jegliche Gegenstände, die die Erstellung der Grabenführung und Wandeinführung behindern (z.B. Baukran, Gerüst), vom Grundstück entfernt worden sein.

Schritt 5: Inbetriebsetzung

Nach Fertigstellung des Hausanschlusses durch uns und der Hausinstallation durch Ihr Installationsunternehmen, stellt der Installateur bei uns einen Inbetriebsetzungsantrag. Damit bescheinigt Ihr Installateur eine vollständige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten. Anschließend erfolgt in Abstimmung mit Ihrem Installateur der Einbau der Messeinrichtungen (Zähler).


Vollmacht des Anschlussnehmers

Sind Sie nicht Anschlussnehmer/Anschlussnehmerin, handeln jedoch in dessen Auftrag? In diesem Fall benötigen wir eine Vollmacht des Anschlussnehmers.

Bauherrenmappe

In unserer Bauherrenmappe haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Hausanschluss sowie eine Checkliste zusammengestellt:

Sie haben Fragen zum Hausanschluss?

Unser Hausanschluss-Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.

Inbetriebsetzung

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen rund um die Inbetriebsetzung von Netzanschlüssen:

Anschluss und Anmeldung von Ladeeinrichtungen

Wer sein Elektrofahrzeug von Zuhause aus laden möchte, für den ist die Installation einer Ladeeinrichtung (Wallbox) fast unumgänglich. Denn erst mit einer geeigneten Ladeeinrichtung sind schnelle und sichere Ladevorgänge möglich. Während die Ladeleistung von Wallboxen bis zu 22 kW betragen kann, kann eine Haushaltssteckdose i.d.R. lediglich eine Ladeleistung in Höhe von 2,3 kW bereitstellen.

Für die Installation sind die anerkannten Regeln der Technik, gültige Normen (insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100) sowie die Technischen Anschlussbedingung der Energie- und Wasserversorgung Rheine (TAB Niederspannung) zu berücksichtigen.

Jede Ladeeinrichtung (Wallbox) muss bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Darüber hinaus sind Ladeeinrichtungen mit mehr als 11 kW Leistung in Summe je Hausanschluss vom Netzbetreiber zustimmungspflichtig. In diesem Fall erhalten Sie vom Netzbetreiber eine schriftliche Zustimmung.

Nähere Informationen rund um E-Mobilität und zur Anmeldung von Ladeeinrichtungen finden Sie hier.

Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen

Sie möchten die Kraft der Sonne für sich nutzen und Ihre eigene Energie erzeugen? Ob mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder einer Balkon-Photovoltaik-Anlage: Sie müssen Ihre Anlage bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Dies können Sie für das Netzgebiet Rheine online über unser Einspeiserportal erledigen.

 

Standrohr ausleihen

Sie benötigen für eine Baustelle oder eine Veranstaltung Wasser aus unserem Trinkwassernetz? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit ein Standrohr auszuleihen, um Trinkwasser aus unserem Netz zu beziehen. Angeschlossen wir das Standrohr an Unterflurhydranten.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das entnommene Wasser wird nach den jeweils gültigen Allgemeinen Tarifpreisen für Trinkwasser abgerechnet.
  • Die Leihgebühr für das Standrohr inkl. Zähler beträgt 3,27 €/Tag zzgl. gesetzl. MwSt (brutto: 3,43 €/Tag)
  • Standrohre werden ausschließlich zur Benutzung im Stadtgebiet Rheine ausgegeben.
  • Der Standrohrverleih ist aus haftungsrechtlichen Gründen nur an gewerbliche Firmen möglich.
  • Für den Standrohrverleih ist ein Vertrag abzuschließen.
  • Bei Verlust des Standrohres bitte sofortige Mitteilung an 05971 45-201

Standrohr ausleihen - So geht's

Bitte melden Sie sich vor dem Ausleihen telefonisch bei unserem Ansprechpartner und besprechen die Einzelheiten. Sie können das Standrohr anschließend zum vereinbarten Termin an unserem Lager abholen und bekommen dort weitere Informationen zum Umgang und Einbau des Standrohrs. Eine Vorab-Reservierung von Standrohren für einen bestimmten Zeitraum ist nicht möglich.

Beachten Sie unsere Hinweise zur Vermietung von Standrohren und zur Bedienung von Unterflurhydranten:

Vertrag

Standrohrausgabe

Das Standrohr erhalten Sie in unserem Lager während der Geschäftszeiten:

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Hafenbahn 10, 48431 Rheine

Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag
7:00 Uhr – 12:00 Uhr, 12:30 – 15:30 Uhr
Freitag
7:00 Uhr – 12:00 Uhr