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Verantwortungsvolle Preispolitik

Manfred Brinkmann, Aufsichtsratsvorsitzender der Energie- und Wasserversorgung Rheine, und Ralf Becker, Geschäftsführer der EWR, mit Kommentaren zum Rechsstreit mit den sogenannten Gasrebellen und seinem positiven Ausgang

Rheine direkt: Am 4 .November ging ein über zwei Jahre andauernder Rechtsstreit mit einer ehemaligen Stadtwerk-Kundin zu Ende. Wie beurteilen Sie den Urteilsspruch zugunsten der Stadtwerke?
Brinkmann: Wir waren sehr daran interessiert, die Vorwürfe der „Unbilligkeit der Preisanpassung“ durch das Gericht vollständig klären zu lassen. Nun hat uns das Gericht bestätigt, dass unsere Gaspreise rechtens und fair kalkuliert sind.

Rheine direkt: Gegen wen haben die Stadtwerke geklagt? Über was hat das Gericht entschieden?
Becker: Es wurde eine Modellklage gegen eine ehemalige Kundin eingereicht, die ihre Gasrechnungen 2006 bis 2009 gekürzt hatte. Wir haben sozusagen beispielhaft geklagt für weitere Kunden, die sich auf §315 BGB berufen und ihre Gasrechnungen gekürzt hatten. Das war nicht rechtens, hat nun das Gericht entschieden; und das gilt – zumindest vorläufig.

Rheine direkt: Warum sprechen Sie von „vorläufig“? Erwarten Sie noch Änderungen?
Becker:
 Vorläufig natürlich deshalb, weil in unserem Rechtsstaat die Möglichkeit der Überprüfung eines Urteils vor der nächsthöheren Instanz gegeben ist. Allerdings sind das Urteil des Amtsgerichts und die vorgelegten Fakten so eindeutig, dass aus unserer Sicht nichts anderes als die erneute Bestätigung für die Stadtwerke zu erwarten ist.

Rheine direkt: Was bedeutet der Urteilsspruch für die Geschäftspolitik der Stadtwerke?

Becker: Das Urteil ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten und zeigt auch klare Regeln für die Preispolitik eines örtlichen Energieversorgers auf. Daran haben sich, wie das Gericht bestätigt, die Stadtwerke zu jeder Zeit und 100-prozentig gehalten. Zugleich hat das Gericht ein klares „Nein“ für Rechnungskürzungen unter Berufung auf §315 ausgesprochen.

Rheine direkt: Was waren die wesentlichen Gründe für den Erfolg der Klage seitens der Stadtwerke?

Becker: Das Gericht hat unser korrektes Verhalten besonders in zwei Punkten betont. Die Stadtwerke bzw. Energie- und Wasserversorgung erhielten die ausdrückliche Bestätigung für ihre einwandfreie Preispolitik bei den Gaspreisen durch ein unabhängiges Gericht und zudem Anerkennung für ihre transparente Datendokumentation und Offenlegung der zur Überprüfung nötigen Geschäftszahlen. Dafür wurden dem Gericht die Ergebnisrechnungen der Gasversorgung aus den Jahren 2005 bis 2008 vollständig bereitgestellt.

Rheine direkt: Wie würden Sie das Urteil für die Kunden der Stadtwerke zusammenfassen?
Brinkmann: Die Stadtwerke Rheine sind als fairer Partner der Kunden in Rheine und 

Umgebung bestätigt worden. Alle Kunden haben nun die – gerichtlich geklärte – Sicherheit, dass wir sauber und fair unsere Gaspreise kalkuliert haben. Der Aufsichtsrat freut sich über die große Treue der Rheiner Bürgerinnen und Bürger, die sich durch die Gaspreis-Diskussion nicht haben verunsichern lassen.

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