Zweck der Stiftung ist die Förderung
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Weitergabe von Mitteln verwirklicht, die zur Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften für deren eigene steuerbegünstigte Zwecke oder zur Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts eingesetzt werden. Die Mittelvergabe erfolgt zweimal jährlich, jeweils in den Kuratoriumssitzungen im März und September des Jahres.
Anträge richten Sie bitte an:
Stadtwerke Stiftung für Rheine
Frau Marlies Wilken
Hafenbahn 10
48431 Rheine
Ein Antragsformular zum Herunterladen und Ausdrucken haben wir hier für Sie vorbereitet.