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Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungspflichten Vertrieb

Stromkennzeichnung

Unsere Energie hat ein Etikett: Mit den Daten zur Stromkennzeichnung möchten wir der Forderung aus dem Energiewirtschaftsgesetz, §42 vom 07. Juli 2005, nachkommen und für unsere Kunden die Stromherkunft in einer übersichtlichen Grafik darstellen:

Bei der Stromkennzeichnungspflicht handelt es sich um die nationale Umsetzung einer Vorschrift, die von der Europäischen Union beschlossenen wurde und in der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität verankert ist.
Als Mitgliedsunternehmen im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lehnen wir uns mit der gewählten Darstellung unserer Grafik (auch bei den Downloads) an einen praxisorientierten Leitfaden für Stromversorgungsunternehmen an und möchten unseren Kunden damit die Möglichkeit zu einem Vergleich der Stromherkunft geben. Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird die Daten zur Stromkennzeichnung regelmäßig, spätestens zum 15. Dezember eines Jahres mit den Daten aus dem vorherigen Kalenderjahr aktualisieren.

Berichtspflichten EEG-Gesetz

Den EEG-Bericht des Elektrizitätsversorgungsunternehmens nach § 77, Abs. 1 EEG finden Sie hier.

Veröffentlichungen nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Grundversorgung mit Strom
Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung von Kunden im Niederspannungsnetz finden Sie unter dem Menüpunkt "Grund- und Ersatzversorgung".

Marktkommunikation

Bzgl. der Meldungen zur Kündigung von Stromlieferverträgen bietet der Vertriebsbereich der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität“ (BK 6-06-009) die nachfolgend genannten Datenformate gemäß „GPKE“ an.

Die E-Mail-Adressen mit den Ansprechpartnern für den Lieferantenwechsel sowie die unterstützten Nachrichtentypen entnehmen Sie bitte der beigefügten Marktpartner-Information:

Grundversorgung mit Erdgas

Bedingungen und allgemeine Preise für die Grundversorgung von Kunden im Erdgasnetz finden Sie unter dem Menüpunkt "Grund- und Ersatzversorgung"

Marktkommunikation

Bzgl. der Meldungen zur Kündigung von Erdgaslieferverträgen bietet der Vertriebsbereich der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur zur „Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Erdgas“ (BK 7-06-067) die nachfolgend genannten Datenformate gemäß „GeLiGas“ an.

Die E-Mail-Adressen mit den Ansprechpartnern für den Lieferantenwechsel sowie die unterstützten Nachrichtentypen entnehmen Sie bitte der beigefügten Marktpartner-Information:

Zertifikat EDIFACT Vertrieb

Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Hafenbahn 10, 48431 Rheine
Tel.-Nr.: 05971/ 45-0
E-Mail: info@swrheine.de
 

Ein Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.

Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. teilzunehmen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.-Nr.: 030/27 57 240-0
Telefax: 030/27 57 240 - 69
Mo. - Di. 14:00 - 16:00 Uhr, Mi. - Do. 10:00 - 12:00 Uhr

 

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22 48 0-500 oder 01805/10 10 00, Telefax: 030/22 48 0-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumer/odr/

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@swrheine.de