Energieaudit
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) schreibt vor, dass alle Nicht-KMU verpflichtet sind, Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Hierbei wird der Einsatz und Verbrauch von Energie im Unternehmensystematisch analysiert.
Sie führen ein Unternehmen und sind zur Durchführung eins Energieaudits verpflichtet?
Wir beraten Sie gerne und führen dieses für Sie durch.
- Wir beraten Sie zur KMU-Eigenschaft - gerne in Ihrem Hause.
- Wir informieren über mögliche gesetzliche Verpflichtungen des Energiedienstleistungsgesetzes EDL-G und die BAFA-Förderung.
- Wir führen ein Energieaudit mit unseren Kooperationspartnern durch.
- Wenn Sie es wünschen, unterstützen wir Sie, wenn Sie Veränderungen in Ihrem Energiemanagement umsetzen müssen.
- Sie erhalten weiterführende Informationen zu Strom- und Energiesteuererstattungen sowie zur Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG.
Ihr Ansprechpartner:
Frank Asbrock
Telefon: 05971 45 - 193
E-Mail: f.asbrock@swrheine.de