Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck (<= 100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 in der jeweils aktuellen Fassung.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Ergänzende Bedingungen
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Ergänzende Bedingungen - Preisblatt
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Technische Anschlussbedingungen
Anmeldung zur Inbetriebsetzung Erdgas
Netzanschlussvertrag (Niederdruck ND)
- Netzanschlussvertrag (NDAV)
- Anlage 2 Zustimmungserklärung
- Anlage 7 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerspruchsformular
- Anlage 8 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck MD / Hochdruck MD)
- Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck MD / HD)
- Anlage 1 Gas (Mitteldruck MD / HD)
- Anlage Gas Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss Gas
- Anschlussnutzungsvertrag Gas
- Anlage 5 Zustimmungserklärung
Technische Mindestanforderungen
- Sicherheitsdatenblatt
- Technische Vorschriften (gem. § 19 EnWG).pdf
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.pdf
Anforderungen an den Hausanschlussraum
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Verbraucherinformationen zum Gas-Hausanschluss
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der EWR benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf „Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas".
Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der EWR zum Anschluss an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas.
Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Prüfungskosten entstehen.
Nach Anzahlung von 25 % der Prüfungskosten werden wir mit der Netzanschlussprüfung beginnen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir zeitnah, spätestens nach drei Monaten mit.
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag (gem. Kooperationsvereinbarung 10 (KoV10)
- Anlage 1 Preisblatt 2024
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt
- Anlage 3 Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Technischer Anhang
- Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 § 18 NDAV
- Anlage 7 Begriffsbestimmungen
Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung(Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber (wird individuell mit dem Angebot an den Transportkunden versandt)
Netzbeschreibung
Zurzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten (gem. § 20 GasNVZ) geplant.
Gasnetzkarte
Gasbeschaffenheit
- Abrechnungsbrennwert bis 31.12.2022
- Abrechnungsbrennwert Brennwertgebiet 1 ab dem 01.02.2023
- Abrechnungsbrennwert Brennwertgebiet 2 ab dem 01.02.2023
Standardlastprofile
Netzstruktur
Strukturmerkmale des Gasnetzes
Netzkopplungspunkte
Netzkopplungspunkte, unter denen Kapazität gebucht werden kann:
- Rheine, Catenhorner Straße
- Rheine, Siemensstraße
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, den Grundversorger nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” beliefert. Ein „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst.
Als Grundversorger in unserem Gas-Netzgebiet bis zum 31.12.2024 haben wir die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH festgestellt.
Der Grundversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenverträge (MSB-RV) für Gas
zwischen Netzbetreiber und einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Messstellen
Störungsannahme
Störungsannahme Gas/Wasser Tel. 05971 45 - 201
Um bei Ausfällen in der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung schnell reagieren zu können, um die Störung zu beheben, sind separate Rufnummern geschaltet, die Vorrang vor allen anderen eingehenden Meldungen haben. Auch wenn sie in Ihrem Haus Gasgeruch feststellen, sollten Sie nicht zögern, die Störungsannahme Gas/Wasser anzurufen und zusätzlich die Feuerwehr zu alarmieren.
Installateurverzeichnis
Sie benötigen einen Fachspezialisten bei der Errichtung Ihrer Hausinstallation oder bei Problemen? Hier finden Sie eine Übersicht zu den im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine ansässigen Installateuren in den Bereichen Strom sowie Gas und Wasser.
Im Installateurverzeichnis sind nur Installateure aufgelistet, die über eine fachliche Qualifikation verfügen.
Antrag Installateurverzeichnis
Sie wollen sich als Vertragsinstallationsunternehmen in das Installateurverzeichnis eintragen lassen?
Gas
Installateurverzeichnis
Weitere Informationen zu unseren qualifizierten Vertragsinstallationsunternehmen finden Sie hier:
Gas
Kontakt
Ihre E-Mail an unsere Ansprechpartner "Netze"
Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen und Anfragen zur Netznutzung auf kurzem Wege loszuwerden.
Schreiben Sie uns bitte auch, wenn eine Seite nicht angezeigt wird oder eine Anwendung nicht funktioniert. Natürlich werden wir Ihnen gerne weiterhelfen und den Fehler schnellstmöglich beheben.
Vielen Dank.