Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck (<= 100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 in der jeweils aktuellen Fassung.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Ergänzende Bedingungen
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Ergänzende Bedingungen - Preisblatt
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Technische Anschlussbedingungen
Anmeldung zur Inbetriebsetzung Erdgas
Hier finden Sie die Netzanschlussverträge Mitteldruck- und Niederdruck
Technische Mindestanforderungen
- Sicherheitsdatenblatt
- Technische Vorschriften (gem. § 19 EnWG).pdf
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.pdf
Anforderungen an den Hausanschlussraum
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Verbraucherinformationen zum Gas-Hausanschluss
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der EWR benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf „Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas".
Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der EWR zum Anschluss an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas.
Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Prüfungskosten entstehen.
Nach Anzahlung von 25 % der Prüfungskosten werden wir mit der Netzanschlussprüfung beginnen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir zeitnah, spätestens nach drei Monaten mit.
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag (gem. Kooperationsvereinbarung 10 (KoV10)
- Anlage 1 Preisblatt 2021
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt
- Anlage 3 Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Technischer Anhang
- Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 Standardlastprofilverfahren
- Anlage 6 § 18 NDAV
- Anlage 7 Begriffsbestimmungen
Anlage 8: Unterbrechung der Anschlußnutzung(Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber (wird individuell mit dem Angebot an den Transportkunden versandt)
Netzanschlussvertrag
Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck MD)
- Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck MD)
- Anlage 1 Gas (Mitteldruck MD)
- Anlage 2 Gas Zustimmungserklärung (MD).pdf
- Anschlussnutzungsvertrag Gas
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss Gas.pdf
Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck ND)
Netzbeschreibung
Zurzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten (gem. § 20 GasNVZ) geplant.
Gasnetzkarte
Gasbeschaffenheit
Standardlastprofile
Netzstruktur
Strukturmerkmale des Gasnetzes
Netzkopplungspunkte
Netzkopplungspunkte, unter denen Kapazität gebucht werden kann:
- Rheine, Catenhorner Straße
- Rheine, Siemensstraße
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG
Der Grundversorger für das Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (Bereich C 4 Netze ) ist die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (Bereich C 3 Energiehandel und Vertrieb)
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenverträge (MSB-RV) für Gas
zwischen Netzbetreiber und einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Messstellen
Störungsannahme
Störungsannahme Gas/Wasser Tel. 0 59 71/45-201
Um bei Ausfällen in der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung schnell reagieren zu können, um die Störung zu beheben, sind separate Rufnummern geschaltet, die Vorrang vor allen anderen eingehenden Meldungen haben. Auch wenn sie in Ihrem Haus Gasgeruch feststellen, sollten Sie nicht zögern, die Störungsannahme Gas/Wasser anzurufen und zusätzlich die Feuerwehr zu alarmieren.
Energieeffizienz-Portal
Energiespartipps nur einen Klick entfernt
Installateurverzeichnis
Die Inbetriebnahme Ihrer Versorgungsanlage
Ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), das zuvor die Arbeiten an Ihrer Anlage ausgeführt hat, führt auch die Inbetriebnahme ihrer Anlage durch. Hierfür zeigt das Unternehmen die Fertigstellung mit dem Inbetriebsetzungsantrag bei der Energie- und Wasserversorgung Rheine (EWR) an.
Die sichere Wahl – Vertragsinstallationsunternehmen
Die Grundlage der Eintragung in das Installateurverzeichnis der EWR ist durch die Grundsätze und Leitlinien der Verbände geregelt. Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen zu erfüllen und muss diese für das Erlangen einer Eintragung in das Installateurverzeichnis (Konzession) bei der EWR nachweisen. Für eine ordnungsgemäße Ausführung Ihrer Arbeiten sollten Sie stets nur auf ein konzessioniertes VIU Ihres Vertrauens setzen. Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste konzessionierter Fachunternehmen aus Rheine zusammengestellt.
Kontakt
Ihre E-Mail an unsere Ansprechpartner "Netze"
Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen und Anfragen zur Netznutzung auf kurzem Wege loszuwerden.
Schreiben Sie uns bitte auch, wenn eine Seite nicht angezeigt wird oder eine Anwendung nicht funktioniert. Natürlich werden wir Ihnen gerne weiterhelfen und den Fehler schnellstmöglich beheben.
Vielen Dank.