Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der EWR benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf „Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas".
Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der EWR zum Anschluss an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas.
Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Prüfungskosten entstehen.
Nach Anzahlung von 25 % der Prüfungskosten werden wir mit der Netzanschlussprüfung beginnen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir zeitnah, spätestens nach drei Monaten mit.