Stromnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) vom 03.09.2010 in der jeweils aktuellen Fassung.
Netzanschlussvertrag
- Netzanschlussvertrag (NAV)
- Anlage 2 Zustimmungserklärung
- Anlage 7 Widerrufsbelehrung
- Anlage 8 Kundeninformation zur Verarbeitung kundenbezogener Daten
Technische Mindestanforderungen
- TAB Niederspannung
- TAB Mittelspannung
- Ergänzende Bedingungen zur TAB Mittelspannung
- Technische Richtlinie für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Technische Anforderungen Einspeisemanagement
- Technische Anschlussbedingungen für den Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
- Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Netzanschlussverfahren
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) - Ergänzende Bedingungen
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) - Ergänzende Bedingungen - Anlage 1 (Preisblatt)
- Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Strom) in höheren Spannungsebenen (AGB Anschluss Strom)
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Anmeldung Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge
Netzzugang / Entgelte
Kontaktdatenblatt
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag gem. BNetzA-Muster BK6-17-168 vom 20.12.2017 inkl. redaktioneller Änderungen (gem. nachträglich veröffentlichter Mitteilung Nr.1 der BNetzA vom 26.02.2018)
- Anlage 1: Preisblatt 2021
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber EWR
- Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage 4: Auftrag zur Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen
- Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b Abs.2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs.5 UStG) "USt 1 TH"
Netzentgelte
Hochlastzeitfenster
Lastprofile
- Übersicht der Strom-Lastprofile
- Speicherheizung
- Wärmepumpe mit separater Messung
- Lastprofile ab 01.01.2021
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Netzstruktur
Strukturmerkmale des Stromnetzes
Summenlast
- Summenlastgänge der abgegebenen Strommenge je Spannungsebene 2019
- Summenlastgänge der eingespeisten Strommengen je Spannungseben 2019
Schwachlastzeiten
Netzverlust
Summenlast Netzverluste
Höhe der Durchschnittsverluste
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Veröffentlichungen
- Veröffentlichung gem. § 77 Abs.1 EEG 2014
- Bekanntgabe eines Betreiberwechsels
- Bekanntgabe Kontoänderung
Veröffentlichung gem. § 15 Abs. 2 EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz)
- Einspeisemengen gem. EEG
- Bericht nach § 52 Abs.1 EEG
- Entgelt für Vergütungsregelung für Einspeisekunden für 2019
- Entgelt für Vergütungsregelung für Einspeisekunden für 2017
- Anmeldung Eigenerzeugungsanlage E1 - E3
- Erweiterte Anmeldung Eigenerzeugungsanlage E4 - E9
- Lieferantenrahmenvertrag Einspeisung
Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG
Der Grundversorger für das Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (Bereich C 4 Netze) ist die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (Bereich C 3 Energiehandel und Vertrieb).
Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz
Umbauverpflichtungen nach MsbG
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz trifft Regelungen zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Den Gesetzestext des MsbG finden Sie hier.
Ausstattung der Messstellen mit intelligenten Messsystemen
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikations-netz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie. Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre. Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Ausstattung der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Umbauverpflichtung bezogen auf das Netzgebiet Rheine
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt voraussichtlich ab dem Juli 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Informationen zu den Standardleistungen nach § 35 Abs. 1 MsbG und über mögliche Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG finden sie in den von der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH veröffentlichten Preisblättern.
Intelligente Messsysteme
Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH nutzen.
- Preisblatt moderne Messeinrichtung
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3M
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3A
- Kurzanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3A
Messstellenverträge nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Messstellenbetreiberrahmenverträge (MSB-RV) für Strom
zwischen Netzbetreiber und einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber
Messstellenverträge (MSB-V)
Zwischen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Lieferant
Zwischen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer (ANU)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Messstellen
Kontaktdatenblatt
Störungsannahme
Störungsannahme Strom Tel. 0 59 71/45-200
Um bei Ausfällen in der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung schnell reagieren zu können, um die Störung zu beheben, sind separate Rufnummern geschaltet, die Vorrang vor allen anderen eingehenden Meldungen haben.
Vertragsinstallationsunternehmen
Die Inbetriebnahme Ihrer Versorgungsanlage
Ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), das zuvor die Arbeiten an Ihrer Anlage ausgeführt hat, führt auch die Inbetriebnahme ihrer Anlage durch. Hierfür zeigt das Unternehmen die Fertigstellung mit dem Inbetriebsetzungsantrag bei der Energie- und Wasserversorgung Rheine (EWR) an.
Die sichere Wahl – Vertragsinstallationsunternehmen
Die Grundlage der Eintragung in das Installateurverzeichnis der EWR ist durch die Grundsätze und Leitlinien der Verbände geregelt. Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat eine Vielzahl von Qualitätsanforderungen zu erfüllen und muss diese für das Erlangen einer Eintragung in das Installateurverzeichnis (Konzession) bei der EWR nachweisen. Für eine ordnungsgemäße Ausführung Ihrer Arbeiten sollten Sie stets nur auf ein konzessioniertes VIU Ihres Vertrauens setzen. Im Folgenden haben wir für Sie eine Liste konzessionierter Fachunternehmen aus Rheine zusammengestellt.
Energieeffizienz-Portal
Energiespartipps nur einen Klick entfernt
Smart Grid
100 %
Elektromobilität strebt die Bundesregierung für 2050 an – die Stadtwerke Rheine haben auch 2018 wieder ihren Beitrag zu diesem Ziel geleistet. In einem Pilotprojekt werden in einem Referenzgebiet diverse Messwerte des Niederspannungsnetzes überwacht und ausgewertet, darunter die Energiemenge, die Leistung, die Höhe des Stromes sowie seine Richtung. Mit dem Übertragungsverfahren Power Line kann das eigentliche Energiekabel als Datenleitung verwendet werden ohne zusätzliches Kommunikationsnetz. Simulationen auf Basis der Messwerte testen, inwieweit eine zukünftige Steuerung der privaten Ladeeinrichtungen von Elektroautos möglich ist, um im Zuge der Energiewende keinen massiven Netzausbau betreiben zu müssen. Die Versorgungsleitungen sollen nach Möglichkeit 50 bis 60 Jahre ihren Dienst erfüllen und nicht vorzeitig wieder ausgetauscht werden. Kunden, die einen steuernden Eingriff z. B. in das Ladeverhalten ihres E-Autos zulassen, werden deshalb als Anreiz zukünftig einen deutlich vergünstigten Hausanschluss bekommen. Die automatische Auswertung und Verarbeitung der Messwerte ist ein Teil des intelligenter werdenden Netzes der Energie- und Wasserversorgung Rheine (Smart Grid).
Kontakt
Ihre E-Mail an unsere Ansprechpartner "Netze"
Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen und Anfragen zur Netznutzung auf kurzem Wege loszuwerden.
Schreiben Sie uns bitte auch, wenn eine Seite nicht angezeigt wird oder eine Anwendung nicht funktioniert. Natürlich werden wir Ihnen gerne weiterhelfen und den Fehler schnellstmöglich beheben.
Vielen Dank.