Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Anmeldung von Einspeiseanlagen
Melden SIe jetzt ganz bequem Ihre Einspeise-Anlage bei uns an.
Veröffentlichungen
Preisblatt für Eigenerzeugungsanlagen
Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 (Niederspannung)
Anmeldung nach VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung)
Balkon-PV-Anlagen
Mit einer Balkon-PV-Anlage (auch genannt „Plug-In-PV“, „Mini-PV-Anlage“, „Balkonkraftwerk“, „Mini-Solaranlage“, …), offiziell eine sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlage bis 600 VA, nutzen Sie die Kraft der Sonne, um grünen Strom für Ihren Haushalt zu erzeugen und direkt zu verbrauchen. Sie wird an sonnigen Orten angebracht, bspw. Balkon, an der Fassade, im Garten oder auf der Garage.
Auch diese Anlage müssen Sie bei uns als Ihren zuständigen Netzbetreiber anmelden. Erlaubt ist eine Leistung von bis zu 600 Watt. Sie wird über eine Steckdose an den normalen Stromkreislauf angeschlossen, i.d.R. über eine spezielle Energiesteckdose. Balkonkraftwerke müssen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert, angeschlossen und betrieben werden, um einen sicheren Anschluss und Betrieb zu gewährleisten. Daher gelten für Balkonkraftwerke dieselben rechtlichen und technischen Vorschriften wie für andere Photovoltaik-Anlagen. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage bzw. eines Balkonkraftwerks sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA
Zur Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA bzw. einer Balkon-PV-Anlage nutzen Sie unser Anmeldeportal:
Weitere Informationen
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen
Team KundenCenter
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