E-Mobilität
Power von Zuhause für Ihr E-Auto
Ladeeinrichtung anmelden
Immer mehr E-Autos sehen wir auf Deutschlands Straßen. Mit einer Ladeeinrichtung können Sie Ihr E-Auto ganz bequem Zuhause laden – sozusagen eine eigene Stromtankstelle direkt vor der Tür.
In jedem Fall ist die Ladeeinrichtung, ob Wallbox für Zuhause, Ladestation auf dem Firmengelände oder Ladeinfrastruktur, bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Ladeeinrichtungen ab 11 kW sind zudem zustimmungspflichtig. Das bedeutet, sie dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Energie- und Wasserversorgung Rheine installiert und betrieben werden.
Für die Installation sind die anerkannten Regeln der Technik, gültige Normen (insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100) sowie die Technischen Anschlussbedingung der Energie- und Wasserversorgung Rheine (TAB Niederspannung) zu berücksichtigen.
So geht’s
Wir, die Energie- und Wasserversorgung Rheine, als Netzbetreiber sind Ihr Ansprechpartner für den Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung an unser Stromnetz in Rheine. Wenn Sie als Anlagenerrichter und -betreiber einer Ladeeinrichtung anschließen möchten, sind eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen zu berücksichtigen. Zum einen muss ein sicherer Betrieb der Einrichtung gewährleistet sein. Zum anderen ist die Leistung, die Sie der Ladeinfrastruktur entnehmen möchten, ein wichtiger Faktor beim Anschluss und bei der Anmeldung einer Ladeeinrichtung.
Laden Sie hier die erforderlichen Dokumente entsprechend Ihrer Gegebenheiten herunter und senden diese ausgefüllt an uns zurück. Ihr Elektroinstallateur steht Ihnen hierbei in der Regel ebenfalls zur Seite.
Im Normalfall wird Ihre Ladeeinrichtung an Ihrem bestehenden Hausanschluss angeschlossen.
Bitte füllen Sie das folgende Dokument aus und senden es an info@swrheine.de.
Bei einem Neubau oder bei einer Änderung an Ihrem Hausanschluss stellen Sie zusätzlich zur Anmeldung der Ladeeinrichtung auch einen Antrag für Ihren Netzanschluss. Ihr Installateur kann Ihnen in der Regel Auskunft geben, ob eine Leistungserhöhung Ihres Hausanschlusses erforderlich ist.
Bitte füllen Sie folgendes Dokument aus und laden es in unserem Netzanschlussportal bei den Dokumenten unter "Sonstiges" hoch.
Sie haben Fragen zum Hausanschluss?
Unser Hausanschluss-Team steht Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
Sie haben generelle Rückfragen?
Wir sind gerne für Sie da.
Fragen und Antworten
Alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind beim Netzbetreiber anzumelden. Dafür gibt es ein Formular, welches Sie ausgefüllt an uns zusenden. Damit ist Ihrerseits alles erledigt.
Genehmigungspflichtig sind Ladeeinrichtungen ab einer Ladeleistung in Summe größer 11 kW. Diese Ladeeinrichtungen dürfen erst nach Genehmigung durch den Netzbetreiber installiert und betrieben werden. Nutzen Sie hierfür einfach das erforderliche Formular und senden es ausgefüllt an uns zurück. Anschließend erhalten Sie – im positiven Fall – eine schriftliche Genehmigung.
Nach VDE AR N 4100 Abschnitt 10.6.4 sind Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung von >12 kVA grundsätzlich (d.h. unabhängig davon, ob eine Anwendung des §14a EnWG vorgesehen ist) technisch so auszurüsten, dass die Wirkleistungsabgabe durch den Netzbetreiber gesteuert werden kann. Diese Anforderung ist ladesäulenseitig zu berücksichtigen, wird aber aktuell durch die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH nicht abgerufen. Wir behalten uns jedoch vor, eine entsprechende Nachrüstung mit Kommunikationsanbindung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist zu fordern.
Eine separate Messung der Ladeeinrichtung durch einen eigenen Zähler ist erforderlich, wenn
- die Wallbox über einen separaten Hausanschluss versorgt ist.
- die Ladesäule in einer Kundenanlage installiert wird, in der auch eine oder mehrere Erzeugungsanlage(n) vorhanden sind. Dies gilt, sofern keine Personenidentität zwischen Erzeugungsanlagenbetreiber und Nutzer des geladenen Elektrofahrzeugs besteht.