Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz
Umbauverpflichtungen nach MsbG
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz trifft Regelungen zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Den Gesetzestext des MsbG finden Sie hier.
Ausstattung der Messstellen mit intelligenten Messsystemen
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikations-netz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie. Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre. Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Ausstattung der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Umbauverpflichtung bezogen auf das Netzgebiet Rheine
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt voraussichtlich ab dem Juli 2017. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Informationen zu den Standardleistungen nach § 35 Abs. 1 MsbG und über mögliche Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG finden sie in den von der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH veröffentlichten Preisblättern.
Intelligente Messsysteme
Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH nutzen.
- Preisblatt moderne Messeinrichtung
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3M
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3A
- Kurzanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3A
Messstellenverträge nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Messstellenbetreiberrahmenverträge (MSB-RV) für Strom
zwischen Netzbetreiber und einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber
Messstellenverträge (MSB-V)
Zwischen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Lieferant
Zwischen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer (ANU)