Netzinformationen
Netze der Energie- und Wasserversorgung Rheine
Stromnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) vom 03.09.2010 in der jeweils aktuellen Fassung.
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) pdf 86.2KB
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) - Ergänzende Bedingungen - Anlage 1 (Preisblatt) pdf 99.3KB
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) - Ergänzende Bedingungen pdf 0.1MB
Netzanschlussvertrag
- Netzanschlussvertrag (NAV) pdf 2.1MB
- Anlage 2 Zustimmungserklärung pdf 0.5MB
- Anlage 7 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerspruchsformular pdf 0.1MB
- Anlage 8 Kundeninformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten pdf 0.1MB
Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung
- Netzanschlussvertrag pdf 0.2MB
- Anschlussnutzungsvertrag pdf 95.1KB
- AGB Anschluss für höhere Spannungsebenen pdf 0.2MB
- Informationen zu Verarbeitung personenbezogenen Daten Netz pdf 0.1MB
Technische Mindestanforderungen
- TAB Niederspannung pdf 0.9MB
- TAB Mittelspannung pdf 0.8MB
- Ergänzende Bedingungen zur TAB Mittelspannung pdf 7.3MB
- Ergänzende Bedingungen zur TAB - Wandlermessung pdf 1.8MB
- Technische Richtlinie für Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz pdf 1.5MB
- https://www.vde.com/de/fnn/dokumente/vde-anwendungsregeln-in-kraft
- Technische Anforderungen Einspeisemanagement pdf 74.0KB
- Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität pdf 0.1MB
Netzanschlussverfahren
- Inbetriebsetzungsantrag Strom (MS / NS) pdf 1.8MB
Steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. § 14a EnWG
- Vereinbarung steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG pdf 0.2MB
- Anlage 1 - Datenblatt steuerbare VBE pdf 96.7KB
- Anlage 2 - Kundeninformation zur Verarbeitung kundenbezogener Daten pdf 0.1MB
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Netzzugang / Entgelte
Kontaktdatenblatt
- Kontaktdatenblatt xlsx 29.0KB
Zertifikat EDIFACT Netz
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag (Netznutzungsvertrag gem. BNetzA-Muster BK6-20-160 vom 21.12.2020 pdf 0.2MB
- Anlage 1: Preisblatt 2024 pdf 0.2MB
- Anlage 2: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber EWR xlsx 29.0KB
- Anlage 3: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) pdf 0.1MB
- Anlage 4: Auftrag zur Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Sperrung/Entsperrung) und Stornierung dieser Anweisungen xlsx 24.0KB
- Anlage 5: Zuordnungsvereinbarung pdf 0.2MB
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§13b Abs.2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs.5 UStG) "USt 1 TH" pdf 0.4MB
Netzentgelte
- Preisblätter ab 01.01.2024 pdf 0.2MB
- Preisblätter ab 01.01.2023 pdf 0.7MB
- Preisblätter ab 01.01.2022 pdf 0.2MB
- Preisblätter ab 01.01.2021 pdf 0.6MB
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster 2024 pdf 0.1MB
- Hochlastzeitfenster 2023 pdf 0.1MB
- Hochlastzeitfenster 2022 pdf 0.1MB
Lastprofile
- Übersicht der Strom-Lastprofile pdf 49.3KB
- Speicherheizung xls 0.2MB
- Wärmepumpe mit separater Messung xls 3.2MB
- Lastprofile ab 01.01.2021 pdf 0.4MB
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Netzstruktur
Strukturmerkmale des Stromnetzes
- Strukturmerkmale Stromnetz 2022 pdf 0.1MB
Summenlastgänge
- Summenlastgänge der abgegebenen Strommenge je Spannungsebene 2022 xlsx 6.2MB
- Summenlastgänge der eingespeisten Strommengen je Spannungseben 2022 xlsx 7.1MB
Schwachlastzeiten
- Schwachlastzeiten pdf 20.7KB
Netzverluste
Summenlast Netzverluste
- Summenlast der Verlustenergie 2022 xlsx 1.0MB
Höhe der Durchschnittsverluste
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, den Grundversorger nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” beliefert. Ein „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst.
Als Grundversorger in unserem Strom-Netzgebiet bis zum 31.12.2024 haben wir die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH festgestellt.
Der Grundversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung von Letztverbrauchern
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederdruck (<= 100 mbar) und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die entsprechenden Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 in der jeweils aktuellen Fassung.
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) pdf 84.4KB
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Ergänzende Bedingungen pdf 0.1MB
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Ergänzende Bedingungen - Preisblatt pdf 98.0KB
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) - Technische Anschlussbedingungen pdf 0.1MB
Anmeldung zur Inbetriebsetzung Erdgas
- Anmeldung zur Inbetriebsetzung Erdgas pdf 1.4MB
Netzanschlussvertrag (Niederdruck ND)
- Netzanschlussvertrag (NDAV) pdf 1.2MB
- Anlage 2 Zustimmungserklärung pdf 76.3KB
- Anlage 7 Widerrufsbelehrung und Muster-Widerspruchsformular pdf 0.1MB
- Anlage 8 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten pdf 0.1MB
Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck MD / Hochdruck MD)
- Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck MD / HD) pdf 0.7MB
- Anlage 1 Gas (Mitteldruck MD / HD) pdf 0.7MB
- Anlage Gas Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss Gas pdf 0.2MB
- Anschlussnutzungsvertrag Gas pdf 0.7MB
- Anlage 5 Zustimmungserklärung pdf 0.4MB
Technische Mindestanforderungen
- Sicherheitsdatenblatt pdf 0.1MB
- Technische Vorschriften (gem. § 19 EnWG).pdf pdf 0.2MB
- Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.pdf pdf 57.2KB
Anforderungen an den Hausanschlussraum
Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
- Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH pdf 64.4KB
Verbraucherinformationen zum Gas-Hausanschluss
Netzanschluss Biogas
Bedingungen für den Netzanschluss
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) an das Erdgasnetz der EWR benötigen wir den vollständig ausgefüllten Antrag auf „Prüfung Netzanschlussbegehren Biogas".
- Netzanschlussbegehren Biogas.pdf pdf 83.9KB
Es gelten die technischen Anschlussbedingungen der EWR zum Anschluss an das Erdgasnetz und zur Einspeisung von Biogas.
Nach vollständiger Vorlage der Antragsunterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe Prüfungskosten entstehen.
Nach Anzahlung von 25 % der Prüfungskosten werden wir mit der Netzanschlussprüfung beginnen. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir zeitnah, spätestens nach drei Monaten mit.
Netzzugang / Entgelte
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag (gem. Kooperationsvereinbarung 10 (KoV10) pdf 1.8MB
- Anlage 1 Preisblatt 2024 pdf 0.2MB
- Anlage 2 Kontaktdatenblatt xlsx 22.8KB
- Anlage 3 Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) pdf 88.9KB
- Technischer Anhang pdf 0.1MB
- Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen pdf 0.1MB
- Anlage 5 Standardlastprofilverfahren pdf 65.0KB
- Anlage 6 § 18 NDAV pdf 62.8KB
- Anlage 7 Begriffsbestimmungen pdf 13.7KB
Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung(Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden durch den Netzbetreiber (wird individuell mit dem Angebot an den Transportkunden versandt)
Netzbeschreibung
Zurzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten (gem. § 20 GasNVZ) geplant.
Gasnetzkarte
Gasbeschaffenheit
- Abrechnungsbrennwert Brennwertgebiet 1 für das Jahr 2023 pdf 0.1MB
- Abrechnungsbrennwert Brennwertgebiet 2 für das Jahr 2023 pdf 0.1MB
- Abrechnungsbrennwert ab 01.01.2024 pdf 0.4MB
Standardlastprofile
Netzstruktur
Strukturmerkmale des Gasnetzes
- Strukturmerkmale des Gasnetzes 2023 pdf 0.4MB
- Beschreibung des Gasnetzes pdf 0.6MB
Netzkopplungspunkte
Netzkopplungspunkte, unter denen Kapazität gebucht werden kann:
- Rheine, Catenhorner Straße
- Rheine, Siemensstraße
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet gem. § 36 EnWG
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gem. § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, den Grundversorger nach Maßgabe von § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” beliefert. Ein „Netzgebiet der allgemeinen Versorgung” ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst.
Als Grundversorger in unserem Gas-Netzgebiet bis zum 31.12.2024 haben wir die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH festgestellt.
Der Grundversorger ab dem 01.01.2025 wird zum 01.07.2024 ermittelt und zum 30.09.2024 an dieser Stelle veröffentlicht.
Wassernetz
Netzanschluss
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Energie und Wasserversorgung Rheine GmbH bietet Trinkwasser zu den Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung Tarifkunden (AVB-WasserV)" einschließlich der "Ergänzenden Bedingungen" der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in der jeweils gültigen Fassung und zu den jeweils gültigen Tarifen an.
AVB-WasserV
- AVB-WasserV pdf 71.3KB
- Technische Anschlussbedingungen pdf 89.4KB
- Widerrufsbelehrung und Musterwiderspruchsformular pdf 0.1MB
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten pdf 0.1MB
- AVB Ergänzende Bedingungen ab 01.01.2020 pdf 0.1MB
- Preisblatt EB Wasser ab 01.01.2023 pdf 0.1MB
Wärmenetz
Messstellenbetrieb
Strom
Messstellenbetrieb nach Messstellenbetriebsgesetz
Umbauverpflichtungen nach MsbG
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Dieses Gesetz trifft Regelungen zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Den Gesetzestext des MsbG finden Sie hier.
Ausstattung der Messstellen mit intelligenten Messsystemen
Ein intelligentes Messsystem ist eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie. Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre. Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weiteren Letztverbrauchern und Anlagenbetreiber mit intelligenten Messsysteme ausstatten, soweit die nach § 30 MsbB technsich möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftliche vertretbar ist.
Ausstattung der Messstellen mit modernen Messeinrichtungen
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Informationspflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers
nach § 37 Absatz 1 Satz 1 MsbG
Umfang der Verpflichtungen aus § 29 Abs. 1 MsbG zur Ausstattung von Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen (Pflichteinbau):
1. Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht: | 2.123 Zählpunkte |
2. Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt: | 485 Zählpunkte |
Umfang der Verpflichtungen aus § 29 Abs. 2 MsbG:
1. Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6000 Kilowattstunden: | 1 Zählpunkt(e) |
2. Von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt: | 0 Zählpunkt(e) |
Umfang der Verpflichtungen aus § 29 Abs. 1+3 MsbG zur Ausstattung von Zählpunkten mit modernen Messeinrichtungen:
Die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) hat 16.543 ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet oder muss diese noch mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.
Es handelt bei diesen Angaben zum Stichtag 31.10.2023. Die tatsächlichen zukünftigen Zahlen hängen von verschiedenen nicht beeinflussbaren Faktoren wie z. B. dem tatsächlichen Verbrauchsverhalten, mögliche Stilllegungen, die Anzahl an Neubauten/größeren Renovierungen etc. ab. Die Angaben stehen daher unter dem Vorbehalt einer späteren Anpassung.
Informationen zu den Standardleistungen nach § 34 Abs. 1 MsbG und über mögliche Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG finden Sie in den von der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH veröffentlichten Preisblättern.
Moderne und intelligente Messsysteme
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne und intelligente Messsysteme der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH nutzen.
Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
- Preisblatt für moderne und intelligente Messsysteme (für Anschlussnutzer) pdf 70.8KB
- Preisblatt für intelligente Messsysteme (für Anschlussnetzbetreiber) pdf 55.0KB
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3M pdf 1.1MB
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3A pdf 2.9MB
- Kurzanleitung moderne Messeinrichtung Typ Q3A pdf 2.4MB
- Kurzanleitung moderne Messeinrichtung Typ EasyM pdf 2.9MB
- Betriebsanleitung moderne Messeinrichtung Typ DD3 pdf 1.1MB
Weitere Informationen zu Messeinrichtungen
- Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme
- Verbraucherzentrale - Smart Metering
Messstellenverträge nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Messstellenbetreiberrahmenverträge (MSB-RV) für Strom
zwischen Netzbetreiber und einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber
- MSB-RV Strom pdf 0.1MB
Messstellenverträge (MSB-V)
Zwischen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Lieferant
- MSB-V Lieferant pdf 0.2MB
- MSB-V Lieferant Abrechnungsvereinbarung ab 01.04.2018 pdf 0.5MB
Zwischen Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer (ANU)
- MSB-V ANU pdf 0.3MB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Messstellen
Kontaktdatenblatt
- Kontaktdatenblatt xlsx 26.9KB
Messkonzepte
- Messkonzept des VBEW pdf 0.9MB
Ihr Ansprechpartner für alle Fragen
Team Messstellenbetrieb
05971 45 522
zaehlermanagement@swrheine.de
Gas
Messstellenbetreiberrahmenverträge (MSB-RV) für Gas
zwischen Netzbetreiber und einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber
- MSB-RV Gas pdf 0.2MB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Messstellen
Messwesen
Den Verbrauch im Blick
Intelligente Zähler
Die Stromzähler in Deutschland werden „intelligent“. In Zukunft zeigt der Stromzähler nicht nur den gerade aktuellen Verbrauch an, sondern bietet den Verbrauchern noch mehr Überblick. In ganz Deutschland werden derzeit die neuen Messsysteme in Haushalten und Unternehmen nach und nach eingebaut. Dies hat es der Bundestag beschlossen, daher sind wir als Ihr Netzbetreiber vor Ort in unserem Stromnetzgebiet dazu verpflichtet, diese digitalen „Zähler“ einzubauen. Das Ziel dieses „Rollouts“ ist das Vorantreiben der Energiewende. Die Digitalisierung im Bereich des Zählerwesens unterstützt dabei, indem die analogen Zähler durch moderne oder sogar intelligenten Messsysteme ausgetauscht werden.
Bis 2032 soll der Einbau komplett beendet sein. Dann gibt es in Deutschland keine analogen Zähler mehr.
Was bedeutet das für Sie?
Sie müssen zunächst nichts weiter tun. Sollte Ihr Zähler zum Austausch anstehen, informieren wir Sie frühzeitig per Brief-Anschreiben. Anschließend
- vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen
- kommt zum vereinbarten Termin einer unserer Zählermonteure bei Ihnen vorbei, baut den alten, analogen Zähler aus und tauscht ihn gegen eine moderne Messeinrichtung. Diese unterscheidet sich in Größe und Aussehen nicht wesentlich von Ihrem jetzigen Zähler.
Durch den Austausch Ihres Stromzählers sind Sie einen Schritt weiter in Richtung Energiewende und können von der Vielzahl an Vorteilen eines modernen oder intelligenten Messsystems profitieren.
Messeinrichtung und Messsystem - Unterschied
Im gesamten Netzgebiet der Energie- und Wasserversorgung Rheine werden die Zähler nach und nach digitalisiert. Ob bei Ihnen zuhause eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem verbaut wird, hängt von Ihrem Jahres-Stromverbrauch oder, wenn Sie Strom selbst ins Netz einspeisen, von Ihrer Einspeiseleistung ab.
Eine moderne Messeinrichtung (mME) bildet sozusagen die Basis des Zählers. Hier müssen Sie als Kunde immer noch selbst den Zählerstand ablesen. Wird die moderne Messeinrichtung um ein Smart-Meter-Gateway, also die zentrale Kommunikationseinheit, ergänzt und aufgerüstet, kann der Zähler die Daten selbstständig an den Messstellenbetreiber übertragen. Das Ablesen des Zählers entfällt damit für Sie. Die Kombination von Basiszähler und Smart-Meter-Gateway macht es zu einem intelligenten Messsystem.
Alle Gerätetypen können
- den tatsächlichen Strombedarf und aktuellen Zählerstand wiedergeben
- gespeicherte Werte bis zu zwei Jahre rückblickend (tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) abrufbereit halten
Vorteile einer modernen Messeinrichtung
Mehr Übersicht
Sie können Ihren Stromverbrauch jederzeit und auch für die Vergangenheit ablesen – geschützt durch eine PIN. Und das tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau – direkt am Display des Zählers. Damit können Sie Ihren Stromverbrauch und Ihre Verbrauchsabrechnung künftig ganz leicht nachvollziehen.
Transparenz – aber nur, wo Sie es wünschen
Sie wollen Ihre (Stromverbrauchs-) Daten nicht gespeichert haben? Diese können Sie selbst jederzeit löschen.
Geldersparnis
Ihren Stromverbrauch sehen Sie in Echtzeit ein. Dadurch sind Stromfresser schnell enttarnt und Einsparpotentiale aufgezeigt.
Vorteile eines intelligenten Messsystems
Zeitersparnis
Beim intelligenten Messsystem übermittelt das System den Zählerstand automatisch an den Energie-Lieferanten. Sie müssen nicht mehr selber ablesen. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt und entspricht höchsten Datenschutzstandards gemäß des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Mehr Übersicht
Ihren Stromverbrauch können Sie jederzeit und auch für die Vergangenheit in Ihrem persönlichen Kundenportal einsehen. Die dort hinterlegten, übersichtlichen Verbrauchsdaten machen Ihre Rechnung noch transparenter.
Geldersparnis und wirtschaftlich planen
Ihren Stromverbrauch können Sie täglich einsehen. Dadurch sind Stromfresser schnell enttarnt und Einsparpotentiale aufgezeigt.
Nutzen Sie den Strom dann, wenn er billig ist! Mit einem iMSys und den zukünftigen zeitvariablen Stromtarifen ist das kein Problem – denn damit können Sie hohe Abnahmemengen von Strom künftig ganz leicht planen, bspw. tanken Sie Ihr E-Auto dann, wenn der Strompreis gerade günstig ist.
Zählermontage
Die Montage des Zählers (Messeinrichtung) kann nur von einem Installateur beantragt werden, der im Installationsverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.
Für die Montage des Zählers vereinbaren wir mit Ihrem Installateur einen Termin. Für die Installation des Zählers müssen die entsprechenden Anlagen vollständig aufgebaut und betriebsbereit sein. Eine Übersicht zu unseren eingetragenen Installationsunternehmen finden Sie hier:
Kontakt
Sie haben Fragen oder wünschen eine Rücksprache?
Hier haben Sie die Möglichkeit, Fragen und Anfragen zur Netznutzung auf kurzem Wege loszuwerden.
Schreiben Sie uns bitte auch, wenn eine Seite nicht angezeigt wird oder eine Anwendung nicht funktioniert. Natürlich werden wir Ihnen gerne weiterhelfen und den Fehler schnellstmöglich beheben.
- Kontaktdatenblatt Stromnetz xlsx 29.0KB
- Kontaktdatenblatt Gasnetz xlsx 22.8KB
- Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb xlsx 26.9KB